Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen und Leistungen der Edelstahlbau Tannroda GmbH (nachfolgend „Auftragnehmer") gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen (nachfolgend „Auftraggeber").
(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
§ 2 Angebot und Vertragsschluss
(1) Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten.
(2) Der Vertrag kommt durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Ausführung der Lieferung zustande.
§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Es gelten die Preise zum Zeitpunkt der Auftragsbestätigung. Die Preise verstehen sich ab Werk, ausschließlich Verpackung und zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
(2) Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar, sofern nicht anders vereinbart.
§ 4 Lieferung und Lieferzeit
(1) Liefertermine und Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn sie vom Auftragnehmer ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden.
(2) Bei höherer Gewalt oder sonstigen außergewöhnlichen Umständen verlängern sich die Lieferfristen entsprechend.
§ 5 Gewährleistung
(1) Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Lieferung, sofern nicht anders vereinbart.
(2) Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 8 Tagen nach Lieferung, schriftlich anzuzeigen.
§ 6 Haftung
(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(2) Im Übrigen ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
§ 7 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz des Auftragnehmers.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

